Antwort: Grillen ist grundsätzlich erlaubt, wenn Sie hierfür einen Elektrogrill und keinen Gas- oder Holzkohlegrill verwenden. Wenn Sie auf den Rauchgeschmack Ihres Grillgutes nicht verzichten wollen, empfehlen wir, einen der öffentlichen Grillplätze aufzusuchen. Grillpartys sind für die Beteiligten ein Riesenspaß, nicht aber für diejenigen, die nicht daran teilnehmen wollen. Daher ist das Grillen in unseren Grünanlagen nicht gestattet.
|