Ich verstehe mich mit meinem Partner nicht mehr und will aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen. Was muss ich veranlassen?

Antwort:

Leider kommt es immer wieder mal vor, dass sich Paare nicht mehr verstehen und einer aus der Wohnung auszieht. Wenn nur eine Person den Mietvertrag unterschrieben hat, ist das grundsätzlich kein Problem. Was aber, wenn beide den Mietvertrag unterschrieben haben?  

Gesetzlich gesehen kann das Mietverhältnis dann nur von beiden Mietern gekündigt werden. Nachdem wir aber Verständnis für unvorhergesehene Lebenssituationen haben, bieten wir unseren Kunden an, den Mietvertrag an die geänderte Lebenssituation in Form einer Teilkündigung anzupassen.
 
Voraussetzungen für eine Teilkündigung sind:
 
  • Es handelt sich um eine freifinanzierte Wohnung.
  • Es bestehen keine Mietschulden!
  • Der verbleibende Mieter muss (z.B. durch aktuelle Gehaltsabrechnungen) nachweisen, dass er/sie sich die Wohnung leisten kann.
  • Eine von beiden unterzeichnete Willenserklärung zur Teilkündigung.

Mit der Absendung der Teilkündigung haben dann beide den ersten Schritt getan. Unsere Mitarbeiter werden sich dann nach Kündigungseingang mit beiden Vertragspartnern in Verbindung setzen und alles Weitere klären.

 

 

 

 
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