Antwort: Senden Sie uns Ihr Kündigungsschreiben per Post (!) zu oder kommen Sie direkt in unserer Geschäftsstelle vorbei. Die Übermittlung der Kündigung per Fax oder per E-Mail ist wegen der hohen Missbrauchsgefahr nicht rechtsgültig. Auch die mündliche Ankündigung ist nicht ausreichend. Das Kündigungsschreiben muss die Unterschrift der Vertragsparteien enthalten, die den Mietvertrag als Mieter unterschrieben haben. Teilen Sie uns auch den gewünschten Kündigungstermin und Ihre neue Anschrift sowie alle Telefonnummern, unter denen wir Sie erreichen können, mit. Für unsere Kunden gilt generell die kürzeste gesetzliche Regelung von 3 Monaten zum Monatsende. Geht die Kündigung innerhalb der ersten drei Werktage (auch Samstag zählt als Werktag!) ein, zählt der Monat zur Kündigungsfrist. Eine längere Kündigungsfrist ist auf Mieterwunsch natürlich immer möglich. Achtung, auch im Todesfall eines Mieters gibt es Kündigungsfristen einzuhalten. Ist im Mietvertrag nichts anderes geregelt, gilt auch hier die gesetzliche Frist von drei Monaten. Wenn das Kündigungsschreiben bei uns eingegangen ist, setzen wir uns unverzüglich mit Ihnen in Verbindung, um das weitere Vorgehen abzustimmen.
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