FAQ - Oft gestellte Fragen zu Ihrem Mietverhältnis
Sinn einer Hausordnung
In der Hausordnung haben wir die wichtigsten Regeln für ein gutes Zusammenleben unserer Mieter zusammengefasst. Die Hausordnung gilt für alle Mieter und ist Bestandteil Ihres Mietvertrages (1)
(1) Beim Abschluss des Mietvertrages erhalten Sie ein Exemplar der Hausordnung. Sie finden die Hausordnung im Download-Bereich.
Wohnung untervermieten
Grundsätzlich dürfen Sie Ihre Wohnung untervermieten. Sie benötigen dafür unsere Zustimmung. Weitere Informationen stehen für Sie im Mieterportal bereit. (1)
(1) Gehen Sie im Mieterportal auf „Meldung erfassen“. Für die Untervermietung müssen Sie einen monatlichen Zuschlag von fünf Euro bezahlen. Unsere Zustimmung zu der Untervermietung gilt zunächst für ein Jahr.
Zusätzlicher Schlüssel
Nehmen Sie bitte über das Mieterportal mit uns Kontakt auf. Unsere Wohnanlagen verfügen über zentrale Schließanlagen. Deshalb können Sie nicht selbst weitere Schlüssel anfertigen lassen.
Bauliche Veränderung vornehmen
Bauliche Veränderungen (Fliesenarbeiten, Austausch von Badewanne oder Dusche) sind grundsätzlich möglich. Setzen Sie sich bitte über das Mieterportal mit uns in Verbindung, bevor Sie mit den Arbeiten starten.
Mängel in der Wohnung / Wohnanlage
Wenden Sie sich bitte direkt an unseren Reparaturdienst unter der Telefonnummer (09131) 124 150. Die Mitarbeiter kümmern sich dann um die Angelegenheit.
Grillen auf dem Balkon
Grillen auf dem Balkon ist grundsätzlich erlaubt. Sie dürfen allerdings lediglich einen Elektrogrill verwenden.
Haustier halten
Sie dürfen grundsätzlich Tiere halten. Voraussetzung dafür ist eine schriftliche Genehmigung und eine verantwortungsbewusste Haltung der Tiere. Für Kleintiere wie Vögel, Hamster oder zum Beispiel Zierfische benötigen Sie keine Genehmigung. Grundsätzlich verboten sind gefährliche, giftige oder große Tiere.
Sperrmüll
Sie haben die Möglichkeit, Ihren Sperrmüll zweimal im Jahr zu entsorgen. Sie können sich entscheiden, ob Sie den Sperrmüll selbst abliefern wollen oder ob er von Mitarbeitern der Stadt abgeholt wird. (1)
(1) Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Stadt Erlangen oder unter der Telefonnummer (09131) 862014.
Besuch in der Wohnung
Sie dürfen in Ihre Wohnung so oft Sie wollen Besuch einladen. Nehmen Sie dabei aber bitte Rücksicht auf Ihre Nachbarn. Wenn jemand dauerhaft bei Ihnen wohnt, setzen Sie sich bitte über das Mieterportal mit uns in Verbindung.
Heirat
Herzlichen Glückwusch! Schicken Sie uns bitte eine Kopie Ihrer Heiratsurkunde . Teilen Sie uns mit, falls Namensschilder an Klingel und Briefkasten geändert werden sollen.
Verhalten im Notfall
Bitte wenden Sie sich im Notfall an unseren Notfalldienst 09131 124-150.
Sie ziehen aus
Kündigung der Wohnung
Sie müssen ein Kündigungsschreiben mit der Unterschrift des Mieters (den Unterschriften der Mieter) formulieren und bei uns einreichen. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt drei Monate. (1)
(1) Ihr Kundenbetreuer sendet Ihnen eine Bestätigung der Kündigung. Darin erklärt er Ihnen genau die weitere Vorgehensweise und vereinbart mit Ihnen einen Termin.
Kündigung des Stellplatzes / der Garage
Sie müssen ein Kündigungsschreiben mit der Unterschrift des Mieters (den Unterschriften der Mieter) formulieren und bei uns einreichen. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt vier Wochen.
Auszug eines Bewohners
Wenn beide Mieter den Mietvertag unterschrieben haben, kann der Mietvertrag nur von beiden Mietern gekündigt werden. Wir bieten Ihnen eine Anpassung des Mietvertrages an. Wenden Sie sich an uns über das Mieterportal.
Schönheitsreparaturen
Welche Arbeiten wie Malern oder Tapezieren erforderlich sind, stellen wir in einer Vorabnahme gemeinsam fest. Wir vereinbaren dann auch, welche Reparaturen Sie durchzuführen haben. Diese Reparaturen sollten die Wohnung wieder voll funktionsfähig machen.
Wohnungsabnahme
Grundsätzlich sollen Sie die Wohnung so verlassen, dass der Nachmieter sie ohne Probleme beziehen kann. Wir haben dazu eine Checkliste für Sie mit den wichtigsten Punkten zusammengestellt. (1)
(1) Die Checkliste: Haben Sie Ihre Einrichtungsgegenstände entfernt? Fall nichts schriftlich vereinbart worden ist, haben Sie Ihre Einbauten oder sonstige bauliche Veränderungen zurückgebaut? Sind alle Schäden behoben worden, die nicht durch normale Abnutzung entstanden sind? Haben Sie die fälligen Schönheitsreparaturen durchgeführt? Haben Sie sämtliche Schlüssel der Wohnung bei der Abnahme übergeben?
Kaution
Nach Beendigung des Mietverhältnisses schreibt das Gesetz eine Rückzahlung innerhalb von sechs Monaten vor. In der Regel zahlen wir die Kaution wesentlich früher zurück.