Sie benötigen Ihren Ausweis, die letzten drei Einkommensnachweise und gegebenenfalls den Wohnberechtigungsschein der Stadt Erlangen
Ein Wohnberechtigungsschein ist eine amtliche Bestätigung. Ein Mieter weist damit nach, dass der berechtigt ist, eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung zu beziehen. Wohnberechtigungsscheine stellt das Wohnungsamt aus. (1)
(1) Wenden Sie sich an die städtische Wohnungsvermittlung im Rathaus (Rathausplatz 1, 4. OG, Zimmer-Nr. 416 oder 420) Sie können die Mitarbeiter unter (09131) 86-2506, 86-2598, 86-1586 oder 86-1583 erreichen. Die E-Mail-Adresse lautet wohnungsvermittlung@stadt.erlangen.de.
Bei der Wohnungsübergabe dokumentieren Ihre Gesprächspartner der GEWOBAU mit Ihnen die Besonderheiten der Wohnung und eventuelle Mängel. Gleichzeitig erhalten Sie ein Protokoll mit allen Zählerständen. (1)
(1) Bitte bewahren Sie das Protokoll sorgfältig auf. Es dient als Beleg und sorgt dafür, dass Sie beim Auszug nicht für die aufgelisteten Mängel oder Beschädigungen haften.
Die Kaution ist für uns eine Sicherheit, falls wir Forderungen aus nicht erbrachten Leistungen offen haben. Die Kaution beträgt drei Netto-Kaltmieten (1)
(1) Die Kaution müssen Sie innerhalb von drei Monaten nach dem Vertragsbeginn überweisen. Sind Sie beim Auszug aus der Wohnung allen Verpflichtungen aus Ihrem Mietverhältnis nachgekommen, überweisen wir Ihnen den vollen Betrag inklusive der Zinsen zurück.
Neben der Grundmiete und den Betriebskosten (1) , die Sie an die GEWOBAU zu entrichten haben, fallen noch Heizkosten und Strom an. Je nach Ausstattung der Wohnung evtl. Kalt- und Warmwasserkosten sowie die Kosten für Gas.
(1) Betriebskosten sind Kosten, die dem Eigentümer durch den Gebrauch der Immobilie entstehen. Zu den Betriebskosten gehören Kosten für Straßenreinigung, Be- und Entwässerung, Schornsteinfeger, Müllabfuhr, Sach- und Haftpflichtversicherung, Gartenpflege, Schnee- und Eisbeseitigung.
Sie können kostengünstig Car-Sharing-Angebote nutzen. Sie zahlen nur die Verbrauchskosten. Kaution, Aufnahmegebühr und Mitgliedsbeitrag für das erste Jahr übernehmen wir für Sie! Hier können Sie sich anmelden.
Schritt 1: Registrierung siehe Registrierungsleitfaden
Schritt 2: Download der Anmeldebestätigung unter „Dokumente“
Schritt 3: Anmeldung beim Carsharing Verein und Vorlage der Anmeldebestätigung // was wird zur Anmeldung beim Carsharing Verein benötigt?
In der Hausordnung haben wir die wichtigsten Regeln für ein gutes Zusammenleben unserer Mieter zusammengefasst. Die Hausordnung gilt für alle Mieter und ist Bestandteil Ihres Mietvertrages (1)
(1) Beim Abschluss des Mietvertrages erhalten Sie ein Exemplar der Hausordnung. Sie finden die Hausordnung im Download-Bereich.
Grundsätzlich dürfen Sie Ihre Wohnung untervermieten. Sie benötigen dafür unsere Zustimmung. Weitere Informationen stehen für Sie im Mieterportal bereit. (1)
(1) Gehen Sie im Mieterportal auf „Meldung erfassen“. Für die Untervermietung müssen Sie einen monatlichen Zuschlag von fünf Euro bezahlen. Unsere Zustimmung zu der Untervermietung gilt zunächst für ein Jahr.
Nehmen Sie bitte über das Mieterportal mit uns Kontakt auf. Unsere Wohnanlagen verfügen über zentrale Schließanlagen. Deshalb können Sie nicht selbst weitere Schlüssel anfertigen lassen.
Bauliche Veränderungen (Fliesenarbeiten, Austausch von Badewanne oder Dusche) sind grundsätzlich möglich. Setzen Sie sich bitte über das Mieterportal mit uns in Verbindung, bevor Sie mit den Arbeiten starten.
Wenden Sie sich bitte direkt an unseren Reparaturdienst unter der Telefonnummer (09131) 124 150. Die Mitarbeiter kümmern sich dann um die Angelegenheit.
Eine Störung können Sie rund um die Uhr melden, bei Kabel Deutschland unter der Nummer 0800 5266625, bei M-Net unter (0951) 4073911 oder unter 0800 7080810 bei M-Net Glasfaseranbindung.
Wenden Sie sich bitte an uns über das Mieterportal. Wir beantworten Ihnen gerne alle Fragen.
Grillen auf dem Balkon ist grundsätzlich erlaubt. Sie dürfen allerdings lediglich einen Elektrogrill verwenden.
Sie dürfen grundsätzlich Tiere halten. Voraussetzung dafür ist eine schriftliche Genehmigung und eine verantwortungsbewusste Haltung der Tiere. Für Kleintiere wie Vögel, Hamster oder zum Beispiel Zierfische benötigen Sie keine Genehmigung. Grundsätzlich verboten sind gefährliche, giftige oder große Tiere.
Sie dürfen Waschmaschinen oder Trockner von 8 Uhr bis 20 Uhr benutzen. Zum Trocknen stehen Ihnen die dafür vorgesehenen Räume und Plätze zur Verfügung.
Für ein gutes Binnenklima in der Wohnung sind vor allem zwei Aspekte notwendig: Ausreichend zu heizen und ausreichend zu lüften. Nur so können Sie auch vermeiden, dass sich Schimmel bildet. In einem Merkblatt haben wir für Sie die wichtigsten Tipps aufgeschrieben. (1)
(1) In einem Merkblatt, das Sie mit dem Mietvertrag erhalten haben, finden Sie wichtige Hinweise zum Thema „Feuchtigkeit in der Wohnung“.
Sie haben die Möglichkeit, Ihren Sperrmüll zweimal im Jahr zu entsorgen. Sie können sich entscheiden, ob Sie den Sperrmüll selbst abliefern wollen oder ob er von Mitarbeitern der Stadt abgeholt wird. (1)
(1) Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Stadt Erlangen oder unter der Telefonnummer (09131) 862014.
Machen Sie Ihre Wohnung urlaubsfest: Schließen Sie alle Fenster, ziehen Sie alle Stecker Ihrer Elektrogeräte und lassen Sie kein Gerät auf Stand-By laufen. Im Idealfall hinterlassen Sie bei einem Nachbarn oder Bekannten eine Telefonnummer, unter der man Sie bei einem Notfall während des Urlaubs erreichen kann.
Sie dürfen in Ihre Wohnung so oft Sie wollen Besuch einladen. Nehmen Sie dabei aber bitte Rücksicht auf Ihre Nachbarn. Wenn jemand dauerhaft bei Ihnen wohnt, setzen Sie sich bitte über das Mieterportal mit uns in Verbindung.
Herzlichen Glückwusch! Schicken Sie uns bitte eine Kopie Ihrer Heiratsurkunde . Teilen Sie uns mit, falls Namensschilder an Klingel und Briefkasten geändert werden sollen.
Nachbarn sollen rücksichtsvoll miteinander umgehen. Meinungsverschiedenheiten versuchen Sie in einem freundlichen Gespräch zu klären. Stört Sie ein Nachbar öfter, und es hilft auch keine Aussprache, dann wenden Sie sich bitte über das Mieterportal an unseren Kundenservice. Wir finden dann gemeinsam eine Lösung.
Ihre Wohnung ist Ihr Zuhause. In bestimmten Fällen müssen wir aber Ihre Wohnung betreten: zum Beispiel um Zählerstände für Strom oder Wasser abzulesen oder um Reparaturen vorzunehmen. Einem potentiellen Nachmieter erlauben Sie bitte auch, Ihre Wohnung zu besichtigten – natürlich nach einer vorherigen gemeinsamen Terminabsprache.
Bei einem Brand oder einem Unfall rufen Sie bitte die Telefonnummer 112 an. Machen Sie folgende Angaben: Wer meldet den Notfall? Was ist passiert? Wie viele Personen sind verletzt? Wo ist etwas passiert?
Sie müssen ein Kündigungsschreiben mit der Unterschrift des Mieters (den Unterschriften der Mieter) formulieren und bei uns einreichen. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt drei Monate. (1)
(1) Ihr Kundenbetreuer sendet Ihnen eine Bestätigung der Kündigung. Darin erklärt er Ihnen genau die weitere Vorgehensweise und vereinbart mit Ihnen einen Termin.
Sie müssen ein Kündigungsschreiben mit der Unterschrift des Mieters (den Unterschriften der Mieter) formulieren und bei uns einreichen. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt vier Wochen.
Wenn beide Mieter den Mietvertag unterschrieben haben, kann der Mietvertrag nur von beiden Mietern gekündigt werden. Wir bieten Ihnen eine Anpassung des Mietvertrages an. Wenden Sie sich an uns über das Mieterportal.
Welche Arbeiten wie Malern oder Tapezieren erforderlich sind, stellen wir in einer Vorabnahme gemeinsam fest. Wir vereinbaren dann auch, welche Reparaturen Sie durchzuführen haben. Diese Reparaturen sollten die Wohnung wieder voll funktionsfähig machen.
Grundsätzlich sollen Sie die Wohnung so verlassen, dass der Nachmieter sie ohne Probleme beziehen kann. Wir haben dazu eine Checkliste für Sie mit den wichtigsten Punkten zusammengestellt. (1)
(1) Die Checkliste: Haben Sie Ihre Einrichtungsgegenstände entfernt? Fall nichts schriftlich vereinbart worden ist, haben Sie Ihre Einbauten oder sonstige bauliche Veränderungen zurückgebaut? Sind alle Schäden behoben worden, die nicht durch normale Abnutzung entstanden sind? Haben Sie die fälligen Schönheitsreparaturen durchgeführt? Haben Sie sämtliche Schlüssel der Wohnung bei der Abnahme übergeben?
Nach Beendigung des Mietverhältnisses schreibt das Gesetz eine Rückzahlung innerhalb von sechs Monaten vor. In der Regel zahlen wir die Kaution wesentlich früher zurück.