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GEWOBAU geht es um Planungssicherheit in Spardorf

Pressemitteilung der GEWOBAU

Zur aktuellen Diskussion um das Bauprojekt „Alte Ziegelei“ in Spardorf erläutert die GEWOBAU, warum sie auf Planungssicherheit nicht verzichten kann, bevor sie mit der weiteren Umsetzung des Bauvorhabens beginnt.

GEWOBAU und Gemeinden wollen im dritten Bauabschnitt des Vorhabens sozialen Wohnungsbau, insbesondere für Seniorenwohnen und Einrichtungen für die Lebenshilfe errichten. Es geht zum einen um die EOF- Wohnraumförderung durch öffentliche Mittel und zum anderen zusätzlich um die Einbindung der Lebenshilfe als einen Hauptmieter für betreute Wohnungen. Der für eine Wohnraumförderung geforderte Standard eines nachhaltigen Wohnwertes wird derzeit aber nicht erreicht, insbesondere entspricht die Belichtungssituation nicht den gesunden Wohnverhältnissen, wie sie verschiedene Regelungen der DIN vorschreiben. Die ursprünglich von den beteiligten Gemeinden vorgesehene Planung enthält deshalb ein hohes Risiko wesentliche Ziele des Vorhabens nicht zu erreichen. Dazu muss man wissen, dass die Bezirksregierung von Mittelfranken bereits am 27. Juli 2018 aufgrund eigener fachlicher Einschätzung der zu erwartenden Frequentierung des Geländes sowie der sich aus den Plänen ergebenden Belichtungssituation erhebliche Bedenken zum Ausdruck gebracht hatte. Sie wies in diesem Zusammenhang schriftlich auf „eine nicht unerhebliche Beeinträchtigung des Wohnwertes der betroffenen Wohnungen und der besonders schutzwürdigen Privatsphäre der Bewohner“ hin. Für die GEWOBAU selbst ist es bei allen ihren Baumaßnahmen unabdingbar, die geforderten Standards für die Schaffung nachhaltigen und gesunden Wohnens zumindest einzuhalten.
Von daher begrüßt die GEWOBAU die von der Gemeinde Buckenhof ausdrücklich erklärte Bereitschaft, den sozialen Wohnungsbau durch Befreiungen vom bestehenden Bebauungsplan sicher zu stellen. Die GEWOBAU wird Anpassungen vorschlagen, die sämtliche Planungsziele erreichen und eine optimale Wohnqualität schaffen. Die Planungsänderungen müssen und werden vor allem das Problem unzureichender Belichtungsverhältnisse lösen.

Im Moment geht es der GEWOBAU ausschließlich darum, verbindliche Rechtssicherheit zu gewinnen. In der Folge steht fest, dass eine optimierte Planung notwendig aber auch möglich ist, sei es durch Planänderung oder durch Befreiung. Diese Rechtssicherheit muss vor Baubeginn gegeben sein. Welches Mittel die Klärung herbeiführt, entweder das vereinfachte Verfahren des Bauvorbescheids oder die aufwendigere Variante des Befreiungsantrags, ist letztlich nebensächlich. Entscheidend ist, dass die Ausführung des Vorhabens frei von rechtlichen Zweifeln schnellstmöglich in Angriff genommen werden kann.