Die einkommensorientierte Förderung (EOF) ermöglicht Haushalten durch einen Mietzuschuss eine bezahlbare Wohnung. Nach bayerischen Wohnraumförderbestimmungen gleicht sie die Differenz zwischen ortsüblicher und zumutbarer Miete aus, abhängig vom Gesamteinkommen.Dieser Zuschuss ist kein Wohngeld, beides kann jedoch gleichzeitig beantragt werden.Die Berechtigung für eine EOF-Wohnung weisen Sie mit einem Wohnberechtigungsschein (WBS) nach. Dieser belegt Ihre anhand der Einkünfte berechnete Einkommensstufe und kann beim zuständigen Wohnungsamt beantragt werden.
EOF 1
EOF 2
EOF 3
17.500 €
22.900 €
28.300 €
27.500 €
35.350 €
43.200 €
1.300 €
2.250 €
3.200 €
Die Einkommensgrenzen werden alle 24 Monate überprüft. Überschreitet das Haushaltseinkommen die höchste Einkommensstufe, entfällt die Zusatzförderung. Das Mietverhältnis bleibt davon unberührt.
1gemäß bayrischer Wohnraumförderbestimmungen [BayWoFG] – Stand 20242Das Gleiche gilt, wenn die Voraussetzungen nach Art. 11 Abs. 1 Satz 3 BayWoFG vorliegen. Alle Angaben sind ohne Gewähr.
Auf dem Wohnberechtigungsschein (WBS) finden Sie Ihre Einkommensstufe. Achtung:Diese befindet sich unten auf der ersten Seite (nicht oben rechts).
Achtung: Für das Stadtgebiet Erlangen gelten verschärfte Bedingungen. Hier benötigt man einen WBS, ausgestellt von der Stadt Erlangen. Für Wohnungen im Landkreis ERH gilt ein bundesweiter WBS. Eine Vormerkung reicht in beiden Fällen leider nicht aus.Im Anschluss können Sie sich auf Immomio registrieren, unter Angabe Ihrer Einkommensstufe laut Wohnberechtigungsschein.Bei Vorlage des richtigen WBS mit der passenden Einkommensstufe reduziert sich die Grundmiete aufgrund einer gewährten Zusatzförderung. Diese können Sie nach Mietvertragsabschluss beim Wohnungsamt beantragen mit dem Formular „Antrag auf Zusatzförderung“.
ZUR IMMOMIO-REGISTRIERUNG STADT ERLANGEN
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