Die einkommensorientierte Förderung - Was ist das?
Die einkommensorientierte Förderung (EOF) ermöglicht Haushalten durch einen laufenden Zuschuss zur Miete, eine Wohnung zu einem fairen Mietpreis zu beziehen. Die Förderung erfolgt nach den Wohnraumförderbestimmungen Bayerns. Dabei soll die monatliche Zusatzförderung die Differenz zwischen ortsüblicher Miete und zumutbarer Miete ausgleichen und richtet sich nach dem Gesamteinkommen der Bewohner*innen eines Haushaltes.
Bei diesem Zuschuss handelt es sich nicht um eine Unterstützung nach dem Wohngeldgesetz! Wohngeld und Zusatzförderung schließen einander jedoch nicht aus, d.h. Sie können ggf. beides beantragen.
Ob Sie berechtigt sind, eine EOF-Wohnung zu beziehen, wird mit einem Wohnberechtigungsschein (WBS) und der Angabe der daraus folgenden jeweiligen Einkommensstufe nachgewiesen. Berechnet wird die Einkommensstufe anhand Ihrer Einkünfte. Sie können den Wohnberechtigungsschein bei Ihrem zuständigen Wohnungsamt beantragen.
(gemäß bayrischer Wohnraumförderbestimmungen [BayWoFG] – Stand 2024)
Haushaltsgröße | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 |
1-Personenhaushalt | 17.500 € | 22.900 € | 28.300 € |
2-Personenhaushalt | 27.500 € | 35.350 € | 43.200 € |
Je weiteres Kind (nach Art. 11 Abs. 1 Satz 2 BayWoFG)* | 1.300 € | 2.250 € | 3.200 € |
* Das Gleiche gilt, wenn die Voraussetzungen nach Art. 11 Abs. 1 Satz 3 BayWoFG vorliegen. Alle Angaben sind ohne Gewähr.
Die Einkommensgrenzen werden alle 24 Monate überprüft. Überschreitet das Haushaltseinkommen die höchste Einkommensstufe, entfällt die Zusatzförderung. Das Mietverhältnis bleibt davon unberührt.
| In Erlangen: | Rathaus, Abteilung Wohnungswesen |
| In Erlangen-Höchstadt: | Landratsamt, Abteilung Wohnraumförderung |
Auf dem Wohnberechtigungsschein finden Sie Ihre Einkommensstufe. Achtung: Diese befindet sich unten auf der ersten Seite (nicht oben rechts).
Achtung: Für das Stadtgebiet Erlangen gelten verschärfte Bedingungen. Hier benötigt man einen WBS, ausgestellt von der Stadt Erlangen. Für Wohnungen im Landkreis ERH gilt ein bundesweiter WBS. Eine Vormerkung reicht in beiden Fällen leider nicht aus.
Im Anschluss können Sie sich auf Immomio registrieren, unter Angabe Ihrer Einkommensstufe laut Wohnberechtigungsschein.
Bei Vorlage des richtigen WBS mit der passenden Einkommensstufe reduziert sich die Grundmiete aufgrund einer gewährten Zusatzförderung. Diese können Sie nach Mietvertragsabschluss beim Wohnungsamt beantragen mit dem Formular“ Antrag auf Zusatzförderung“.
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